Register für Ausländische Dienstleister
Führt Ihr Unternehmen vorübergehend Dienstleistungen in Dänemark aus, muss es zur Eintragung ins Register für Ausländische Dienstleister – Registret for Udenlandske Tjenesteydere (RUT) angemeldet werden. So verfahren Sie
Vorschriften für Bauarbeiter in Dänemark
Immer mehr Unternehmen im Baugewerbe stellen deutsche Arbeitskräfte ein. Die dänische Gewerbeaufsichtsbehörde hat deshalb eine Reihe Faltblätter über die dänischen Arbeitsschutzvorschriften im Baugewerbe in Dänisch und Deutsch erstellt:
Lesen Sie auch die Faltblätter in Dänisch (læs også folderne på dansk)